Rat und Hilfe

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstirbt.

Bei Todesfällen zu Hause keyboard_arrow_down

Verständigen sie uns bitte unter 07723/5095, zusätzlich sollte der zuständige Gemeindearzt verständigt werden, was wir gerne für sie übernehmen. Falls sie dies selbst übernehmen und in der Nacht oder am Wochenende den zuständigen Arzt nicht erreichen, können sie diesen über die Notrufnummer 141 verständigen lassen bzw. erhalten sie dort die Handynummer des Arztes. Wenn es gewünscht wird, kann auch ein Priester verständigt werden.

Bei Todesfällen im Krankenhaus, Hospiz oder Altenheim keyboard_arrow_down

Bitte vereinbaren sie mit uns einen Termin, wir setzen uns dann bezüglich der Abholung mit dem jeweiligen Krankenhaus bzw. Altenheim in Verbindung

Wir sind Tag und Nacht sowie auch am Wochenende immer für sie unter der Telefonnummer 07723/5095 erreichbar.

Was Sie vorbereiten können: keyboard_arrow_down

  • Dokumente (siehe Unterpunkt benötigte Dokumente)
  • Kleidung für den Verstorbenen (mit Unterwäsche, Socken, Strümpfen usw. jedoch ohne Schuhe)
  • Foto von guter Qualität (auch digital, es muss kein Passfoto sein)
  • Rosenkranz oder Sterbekreuz
  • Unterlagen einer Sterbeversicherung (falls vorhanden)

Persönliche Gegenstände wie Fotos, Kinderzeichnungen usw. können dem Sarg beigelegt werden.

Benötigte Dokumente keyboard_arrow_down

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (vor dem 1.1.1939 Geburts- und Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatsrechtbescheinigung
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsdekret
  • Bei ausländischen Bürgern Reisepass
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei verwitweten Personen
  • Verleihungsurkunde von Titeln (wenn der Akademische Grad in der Sterbeurkunde eingetragen werden soll)

Sollten keine Dokumente vorhanden sein, werden wir versuchen für Sie die erforderlichen Unterlagen einzuholen.

© Josef Wimmer Impressum Datenschutz