Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstirbt.
Verständigen sie uns bitte unter 07723/5095, zusätzlich sollte der zuständige Gemeindearzt verständigt werden, was wir gerne für sie übernehmen. Falls sie dies selbst übernehmen und in der Nacht oder am Wochenende den zuständigen Arzt nicht erreichen, können sie diesen über die Notrufnummer 141 verständigen lassen bzw. erhalten sie dort die Handynummer des Arztes. Wenn es gewünscht wird, kann auch ein Priester verständigt werden.
Bitte vereinbaren sie mit uns einen Termin, wir setzen uns dann bezüglich der Abholung mit dem jeweiligen Krankenhaus bzw. Altenheim in Verbindung
Wir sind Tag und Nacht sowie auch am Wochenende immer für sie unter der Telefonnummer 07723/5095 erreichbar.
Persönliche Gegenstände wie Fotos, Kinderzeichnungen usw. können dem Sarg beigelegt werden.
Sollten keine Dokumente vorhanden sein, werden wir versuchen für Sie die erforderlichen Unterlagen einzuholen.